Online-Seminar: Haftungsrisiken des Geschäftsführers in der Krise
Haftungsrisiken für Geschäftsführer: Worauf Sie in Krisenzeiten jedenfalls achten sollten
Die wochenlange Schließung von Geschäften, der Wegfall von Kunden und Störungen bei Lieferketten bringen derzeit zahlreiche Unternehmen in eine ernstzunehmende Krisensituation.
Gerade als Geschäftsführung müssen Sie in Krisenzeiten zahlreichen Pflichten nachkommen – von der Information an die Gesellschafter bis hin zu Steuer- und Sozialversicherungsabgaben – um Ihre persönlichen Haftungsrisiken möglichst gering zu halten!
Zudem gibt es bei den von der Regierung beschlossenen Erleichterungen (z.B. bei Überschuldung und Insolvenzantragspflicht) einige Stolperfallen, die Sie jedenfalls beachten sollten.
Pflichten des Geschäftsführers im Allgemeinen
Einzelne Pflichten und Haftungen des Geschäftsführers in der Krise
- Gewährleistung eines zuverlässigen Überblicks über die wirtschaftliche und finanzielle Situation des Unternehmens
- Informationspflichten gegenüber den Gesellschaftern
- Pflichten nach dem Unternehmensreorganisationsgesetz (URG)
- Pflichten bei Zahlungsunfähigkeit bzw. Überschuldung und Besonderheiten der „COVID-19-Rechtslage“
- Zahlungsverbote
- Insolvenzanstragspflicht (einschließlich Besonderheiten der COVID-19-Rechtslage)
- Überblick Kridadelikte
- Haftung für Steuer- und Sozialversicherungsabgaben einschließlich Haftungsfallen bei COVID-19-Stundungen